Visumpflicht für Sri Lanka ab 01.01.2012
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für deutsche Staatsangehörige besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht.
Bei Einreisen ab dem 01.01.2012 ist für Deutsche die vorherige Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden. Da sich die Visumbestimmungen ändern können, informieren Sie sich vorab auf der o.g. Webseite. Für detaillierte Informationen zur Beantragung des Visums und zur Höhe der Gebühren rufen Sie ebenfalls die o.g. Webseite auf.
Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen (e-mail: adcvisa@immigration.gov.lk).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Sri Lankas erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


