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Visumpflicht für Sri Lanka ab 01.01.2012

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Für deutsche Staatsangehörige besteht in Sri Lanka Pass- und Visumpflicht. Bis zum 31.12.2011 werden Touristenvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen noch bei der Einreise nach Sri Lanka am Flughafen Colombo kostenlos erteilt.

Bei Einreisen ab dem 01.01.2012 ist für Deutsche die vorherige Einholung eines gebührenpflichtigen Visums erforderlich. Dieses soll vorab als „Electronic Travel Authorization“ (ETA) im Online Verfahren unter www.eta.gov.lk beantragt werden. Möglich ist jedoch auch die Beantragung bei einer sri-lankischen Auslandsvertretung. Gegen Aufpreis und in Ausnahmefällen kann das Visum auch bei der Einreise am Flughafen ausgestellt werden. Die Gebühr für ein Besuchsvisum mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen für die einmalige Einreise beträgt 20 USD, für ein Geschäftsvisum 60 USD. Wenn das Visum bei der Einreise am Flughafen ausgestellt wird, erhöht sich die die Gebühr auf 75 USD. Die Ausstellung eines längerfristigen Visums ist nur durch eine sri-lankische Auslandsvertretung möglich. Für detaillierte Informationen zur Beantragung des Visums und zur Höhe der Gebühren wenden Sie sich bitte an die zuständige sri-lankische Auslandsvertretung oder konsultieren Sie die o.g. Webseite.

Verlängerungen von Touristenvisa sind in Ausnahmefällen möglich. Eine frühzeitige Aufnahme mit dem Department of Immigration and Emigration, 45 Ananda Kumaraswamy Mawatha, Colombo 8, wird dringend empfohlen (e-mail: adcvisa@immigration.gov.lk).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Sri Lankas erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.